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AGB´s

AGB´s

LichtundSound

Michael Nusser
Eberhardtstraße 6
89547 Gerstetten

Tel.: 0173 4912106

Allgemeine Geschäftsbedingnugen

und Verleihbedingungen der Firma LichtundSound
Stand: 01.11.2017
§ 1 Geltung und Anerkennung
Diese Allgemeinen Geschäfts

und Verleihbedingungen sind für alle Verträge
und sonstigen geschäftlichen Beziehungen mit den Kunden
von Michael Nusser rechtsverbindlich.
Entgegenstehende Bedingungen werden hiermit ausdrücklich
Widersprochen. Zu anderen Bedingungen als den AGB von
Michael Nusser kommt ein Vertrag nicht zustande.
Mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag erkennt der Kunde diese
AGB an. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen und mündliche
Abmachungen bedürfen der Schriftform und sind nur verbindlich, wenn sie von Michael Nusser schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot, Auftrag und Preise
Mietanträge gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung, oder
Unterschrift auf dem Mietvertrag von der Fa. Michael Nusser als
angenommen.
An schriftliche, vom Kunden angeforderte Angebote sieht sich die Fa.
Michael Nusser zehn Tage gebunden.
Danach besteht seitens des Kunden kein Anspruch mehr auf die Gewährung der angebotenen Leistung zu den angebotenen Konditionen.
§ 3 Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist nach dem Ende der Veranstaltung sofort
ohne Abzug in bar fällig. Bei Verleih ohne Personal ist der Mietpreis
zuzüglich der Kaution bei Abholung ohne Abzüge in bar fällig.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Mieter/Veranstalter bis
einschließlich zehn Kalendertage vor dem vereinbarten
Bereitstellungstermin werden keine Kosten seitens der Fa. Michael Nusser in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag neun bis einschließlich
drei Tage vor dem vereinbarten Termin gekündigt, werden dem
Vertragspartner 35% des in dem Vertrag ausgewiesenen Mietpreises in
Rechnung gestellt.
Ein Absagezeitraum von weniger als 48 Stunden
berechtigt Michael Nusser zur Berechnung des vollen Mietpreises.
Der Mieter/Veranstalter trägt alle aus der Vertragsrückabwicklung
entstehenden Kosten, wobei die Geltendmachung weiterer
Schadenersatzansprüche seitens Michael Nusser ausdrücklich
vorbehalten bleibt.
§ 5 Mängelrügen und Gewährleistung
Mängel an der Anlage müssen vom Mieter/Veranstalter unverzüglich
noch während der Veranstaltung geltend gemacht werden. Werden
Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung
festgestellt, die nicht geltend gemacht wurden, bleibt es dem Vermieter,
Michael Nusser vorbehalten, diese nach der Reparatur in Rechnung zu
stellen.
Für das Gelingen einer Veranstaltung wird jegliche Haftung seitens der
Fa. Michael Nusser ausgeschlossen. Festgestellte und anerkannte,
wesentliche Mängel an der Anlage werden von Michael Nusser
umgehend behoben. Sollte eine Mängelbeseitigung während der
Veranstaltung nicht möglich sein, so gewährt Michael Nusser eine
angemessene Minderung des Mietpreises.
§ 6 Haftung
Der Mieter/Veranstalter haftet während des vereinbarten Mietzeitraumes für alle an der Anlage aufgetretenen Schäden durch Fremdeinwirkung oder Fehlbedienung durch Personal des Mieters/Veranstalters, mit Ausnahme der auf natürlichen Verschleiß beruhenden Ausfälle (Kabel, usw.). Bei Ausfall von Leuchtmitteln werden die Unkosten zu 50% geteilt (Mieter bzw. Veranstalter / Vermieter), da kein Nachweis besteht, ob
diese durch Verschleiß oder Fremdeinwirkung zerstört wird.
Die Fa. Michael Nusser übernimmt keinerlei Haftung für
Sach-und Personenschäden, gleich welcher Art, während der Veranstaltung, sowie bei Auf-und Abbau. Der Mieter/Veranstalter hat erforderlichenfalls auf seine Kosten eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Mieter/Veranstalter hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass
der Veranstaltung keine Bau-oder feuerpolizeilichen Auflagen
entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen oder
Versicherungen hat der Mieter/Veranstalter zum Schutz der
Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen bzw. abzuschließen.
Weiterhin garantiert der Mieter/Veranstalter die Einhaltung aller
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (z.B. VDE) für alle Anlagen und
Anschlüsse des Veranstaltungsortes.
Durch kurzfristig aufgetretene Schäden aufgrund höherer Gewalten
(Blitzschlag, Wasserschäden, Unfall, usw.) kann ein verminderter Einsatz oder gar Ausfall zustande kommen. Hierfür wird keine Haftung seitens der Fa. Michael Nusser übernommen.
§7 Steuern und Gebühren
Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der
Mieter/Veranstalter.
Dies gilt insbesondere auch für die Entrichtung der GEMA-
Gebühren.
§8 Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist vom Mieter/Veranstalter so rechtzeitig
anzumieten und für den Aufbau der Anlage zur Verfügung zu stellen,
dass eine ordnungsgemäße Kontrolle der Anlage sowie ausreichende
Proben, die die Eigenart des Veranstaltungsortes bedingen, durchgeführt werden können. Sollten Helfer vereinbart worden sein, so hat der Mieter/Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass diese zu den mündlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehen. Sollte aus irgendwelchen Gründen die Bereitstellung der Helfer nicht erfolgen, behält sich die Fa. Michael Nusser das Recht, die vereinbarte Anzahl von Helfern auf Kosten des Mieters/Veranstalters zu stellen (Festpreis 300,–€ zzgl. MwSt. pro Person/Tag) oder den Mietpreis dementsprechend zu erhöhen (aufgrund unvorhergesehner Mehrarbeit).
Bei Veranstaltungen hat der Mieter/Veranstalter dafür Sorge zu tragen,
dass die Anlage gegen Diebstahl, Beschädigung, usw. ge- und/oder
versichert ist.
§9 Weitergeltung
Von der möglichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Klauseln im Ganzen unberührt.
§10 Gerichtsstand
Als Gerichtstand gilt das Amtsgericht Heidenheim als vereinbart.